Funktionswesten werden eingesetzt, um Führungskräfte, Ansprechpartner oder Helfer mit besonderen Funktionen an der Einsatzstelle unverkennbar zu kennzeichnen.
Zusätzlich zur Farbe können den Trägern mithilfe von Brust- und Rückenschildern oder Beschriftungen, beispielsweise Funktionen („Fahrzeugführer“), Einheiten („Kalefeld“) und Fahrzeuge („12-46-10“), im Klartext zugeordnet werden.
Die jeweilige Funktionsweste wird über der eigentlichen Einsatzkleidung getragen, sodass der Träger weiterhin optimal geschützt ist.
Gemäß der am 8. April 2025 vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport beschlossenen Verordnung zur Änderung der Feuerwehrverordnung wurde die genannte Verordnung, die die Nummer 25 trägt, modifiziert, aktualisiert und es wurden neue Dienstgrade sowie Dienstkleidung eingeführt.